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   OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19   

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https://dejure.org/2019,31099
OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19 (https://dejure.org/2019,31099)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.09.2019 - 2 Ws 258/19 (https://dejure.org/2019,31099)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. September 2019 - 2 Ws 258/19 (https://dejure.org/2019,31099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 82 Abs. 1 S. 2 JGG; § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Parallele Zuständigkeiten bei Jugendstrafe und Strafhaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Vollstreckung von Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug

  • rechtsportal.de

    JGG § 82 Abs. 1 S. 2; StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1
    Parallele Zuständigkeiten bei Jugendstrafe und Strafhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer bei Vollstreckung von Jugendstrafe

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
    Eine nachträgliche rückwirkende Verteidigerbestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist unzulässig (BGH NStZ-RR 2009, 348; BGH Beschuss vom 27.04.1989, 1 StR 627/88; OLG Celle, Beschlüsse vom 12.12.2018, 2 Ws 461/18 und vom 24.07.2012, 2 Ws 196/12; KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006, 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05).

    (OLG Celle, Beschluss vom 28.08.2018, 3 Ws 142/18; vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006, 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05).

  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
    Eine nachträgliche rückwirkende Verteidigerbestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist unzulässig (BGH NStZ-RR 2009, 348; BGH Beschuss vom 27.04.1989, 1 StR 627/88; OLG Celle, Beschlüsse vom 12.12.2018, 2 Ws 461/18 und vom 24.07.2012, 2 Ws 196/12; KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006, 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05).
  • BGH, 22.11.2000 - 2 ARs 328/00

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
    Nach dem Konzentrationsgrundsatz des § 462a Abs. 4 S. 3 StPO wurde die Strafvollstreckungskammer aber damit nicht nur für die Entscheidungen im Rahmen der Vollstreckung der Strafe, die der Verurteilte in ihrem Bezirk verbüßt, sondern auch für die Bewährungsüberwachung und die insoweit zu treffenden Entscheidungen hinsichtlich sonstiger ausgesetzter Strafen oder Strafreste zuständig (vgl. BGH, Beschluss. v. 15.10.2003 - 2 ARs 334/03; BGH NStZ 2001, 165; 1984, 380).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 ARs 334/03

    Zuständigkeit für die Führungsaufsicht (Wechsel durch Aufnahme an sich)

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
    Nach dem Konzentrationsgrundsatz des § 462a Abs. 4 S. 3 StPO wurde die Strafvollstreckungskammer aber damit nicht nur für die Entscheidungen im Rahmen der Vollstreckung der Strafe, die der Verurteilte in ihrem Bezirk verbüßt, sondern auch für die Bewährungsüberwachung und die insoweit zu treffenden Entscheidungen hinsichtlich sonstiger ausgesetzter Strafen oder Strafreste zuständig (vgl. BGH, Beschluss. v. 15.10.2003 - 2 ARs 334/03; BGH NStZ 2001, 165; 1984, 380).
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 627/88

    Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
    Eine nachträgliche rückwirkende Verteidigerbestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist unzulässig (BGH NStZ-RR 2009, 348; BGH Beschuss vom 27.04.1989, 1 StR 627/88; OLG Celle, Beschlüsse vom 12.12.2018, 2 Ws 461/18 und vom 24.07.2012, 2 Ws 196/12; KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006, 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 ARs 71/84

    Begründung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Verhinderung des

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
    Nach dem Konzentrationsgrundsatz des § 462a Abs. 4 S. 3 StPO wurde die Strafvollstreckungskammer aber damit nicht nur für die Entscheidungen im Rahmen der Vollstreckung der Strafe, die der Verurteilte in ihrem Bezirk verbüßt, sondern auch für die Bewährungsüberwachung und die insoweit zu treffenden Entscheidungen hinsichtlich sonstiger ausgesetzter Strafen oder Strafreste zuständig (vgl. BGH, Beschluss. v. 15.10.2003 - 2 ARs 334/03; BGH NStZ 2001, 165; 1984, 380).
  • BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96

    Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zweier Gerichte aus unterschiedlichen

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
    Im Falle der Vollstreckung von Jugendstrafe ist Vollstreckungsleiter der Jugendrichter, der nach §§ 82 Abs. 1 S. 2, 110 Abs. 1 JGG die Aufgaben wahrnimmt, die nach der StPO die Strafvollstreckungskammer erledigt (BGHSt 26, 162 = NJW 1975, 1846; 27, 25 = MDR 1977, 418; NStZ 1997, 255).
  • OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12

    Antrag der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung der Pflichtverteidigerbeiordnung

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
    Eine nachträgliche rückwirkende Verteidigerbestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist unzulässig (BGH NStZ-RR 2009, 348; BGH Beschuss vom 27.04.1989, 1 StR 627/88; OLG Celle, Beschlüsse vom 12.12.2018, 2 Ws 461/18 und vom 24.07.2012, 2 Ws 196/12; KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006, 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05).
  • OLG Hamm, 17.04.2001 - 2 Ws 85/01

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren,

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
    Bei der Entscheidung, ob im Strafvollstreckungsverfahren wegen der Schwere der Tat ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, hat die Dauer der nach einem Bewährungswiderruf zu vollstreckenden Strafe außer Betracht zu bleiben (OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2012 - 1 Ws 234/12 OLG Hamm, StraFo 2002, 29).
  • BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
    Im Falle der Vollstreckung von Jugendstrafe ist Vollstreckungsleiter der Jugendrichter, der nach §§ 82 Abs. 1 S. 2, 110 Abs. 1 JGG die Aufgaben wahrnimmt, die nach der StPO die Strafvollstreckungskammer erledigt (BGHSt 26, 162 = NJW 1975, 1846; 27, 25 = MDR 1977, 418; NStZ 1997, 255).
  • BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden

  • BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Widerruf der Aussetzung

  • OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19

    Zur Erforderlichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

    Bei der Entscheidung, ob im Strafvollstreckungsverfahren wegen der Schwere des Vollstreckungsfalles ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, haben die Dauer der zu vollstreckenden Strafe sowie der Strafrest außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2012- 1 Ws 234/12 - OLG Hamm, StraFo 2002, 29; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2019 - 2 Ws 258/19 -).
  • OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 Ws 278/21

    Verfahren über einen Bewährungswiderruf: Fall notwendiger Verteidigung

    Bei der Entscheidung, ob wegen der Schwere des Vollstreckungsfalles ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, hat die Dauer der nach einem Bewährungswiderruf (noch) zu vollstreckenden Strafe außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 03.12.2019 - 2 Ws 352/19, 2 Ws 355/19, juris Rn.13; Beschluss vom 10.09.2019 - 2 Ws 258/19, 2 Ws 273/19, juris Rn.27; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2001 - 2 Ws 85/01, juris Rn.20).
  • OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19/19

    Schwere des Vollstreckungsverfahrens entscheidend für Notwendigkeit der

    Bei der Entscheidung, ob im Strafvollstreckungsverfahren wegen der Schwere des Vollstreckungsfalles ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, haben die Dauer der zu vollstreckenden Strafe sowie der Strafrest außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2012- 1 Ws 234/12 - OLG Hamm, StraFo 2002, 29 [OLG Hamm 17.04.2001 - 2 Ws 85/01] ; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2019 - 2 Ws 258/19 - ).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17410
OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19 (https://dejure.org/2019,17410)
OLG München, Entscheidung vom 28.03.2019 - 2 Ws 273/19 (https://dejure.org/2019,17410)
OLG München, Entscheidung vom 28. März 2019 - 2 Ws 273/19 (https://dejure.org/2019,17410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 121 Abs. 1, § 122 Abs. 1
    Keine Auswirkungen der erst nachträglich eingetretenen Verfolgbarkeit auf die Frist des § 121 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung; Fristbeginn; Zweck der Strafverfolgung

  • rewis.io

    Keine Auswirkungen der erst nachträglich eingetretenen Verfolgbarkeit auf die Frist des § 121 Abs. 1 StPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1 ; StPO § 122 Abs. 1
    Beseitigung; Fristbeginn; Zweck der Strafverfolgung

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1 ; StPO § 122 Abs. 1
    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Auszug aus OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19
    Denn die Rechtsprechung zum Fristenlauf bei Bekanntwerden neuer Taten (i.S. eines dringenden Tatverdachts) während des Ermittlungsverfahrens (vgl. dazu Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage 2018, § 121, RdNr. 11-14; KKSchultheis, StPO, 7. Auflage 2013, § 121, RdNr. 10; BGH B. v. 06.04.2017 - AK 14/17, BeckRS 2017, 108135, Rn 6 ff.; jeweils mwN) ist im Hinblick auf die Rechte der Beschuldigten restriktiv anzuwenden.

    Ähnlich wie beim "Vorrätighalten" von Tatvorwürfen, welches nach - soweit ersichtlich - einhelliger Rechtsprechung nicht dazu geeignet ist, eine neue Frist nach § 121 Abs. 1 StPO in Gang zu setzen (vgl. nur BGH B. v. 06.04.2017 - AK 14/17, BeckRS 2017, 108135, Rn 7, mwN), bestünde auch hier die Gefahr der Beeinflussung des Fristlaufs durch entsprechend gesteuerte Anfragen oder durch die Zügigkeit der Bearbeitung eines entsprechenden Ersuchens durch dritte Stellen, auf die die Strafverfolgungsbehörden zudem keinen Einfluss haben.

  • BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12

    Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz;

    Auszug aus OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19
    Im Falle behebbarer Verfahrenshindernisse sind die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nicht selten auch befugt, entsprechende Ermittlungen anzustellen, jedenfalls soweit hiermit keine die persönliche Freiheit beschränkenden Maßnahmen verbunden sind (vgl. z.B. Art. 27 Abs. 3c RB EuHB 2002/584/JI; OLG Stuttgart B.v. 04.03.2015, 2 Ws 14/15, Rn 12ff., 16, juris; BGH B. v. 07.02.1995, 1 StR 681/94, Rn 19, juris; BGH NStZ-RR 2013, 251; im Falle von Auslandstaten iSv. § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB vgl. auch §§ 15, 16 IRG).
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

    Auszug aus OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19
    Im Falle behebbarer Verfahrenshindernisse sind die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nicht selten auch befugt, entsprechende Ermittlungen anzustellen, jedenfalls soweit hiermit keine die persönliche Freiheit beschränkenden Maßnahmen verbunden sind (vgl. z.B. Art. 27 Abs. 3c RB EuHB 2002/584/JI; OLG Stuttgart B.v. 04.03.2015, 2 Ws 14/15, Rn 12ff., 16, juris; BGH B. v. 07.02.1995, 1 StR 681/94, Rn 19, juris; BGH NStZ-RR 2013, 251; im Falle von Auslandstaten iSv. § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB vgl. auch §§ 15, 16 IRG).
  • OLG Stuttgart, 04.03.2015 - 2 Ws 14/15

    Internationale Rechtshilfe: Erlass eines weiteren Haftbefehls gegen eine auf

    Auszug aus OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19
    Im Falle behebbarer Verfahrenshindernisse sind die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nicht selten auch befugt, entsprechende Ermittlungen anzustellen, jedenfalls soweit hiermit keine die persönliche Freiheit beschränkenden Maßnahmen verbunden sind (vgl. z.B. Art. 27 Abs. 3c RB EuHB 2002/584/JI; OLG Stuttgart B.v. 04.03.2015, 2 Ws 14/15, Rn 12ff., 16, juris; BGH B. v. 07.02.1995, 1 StR 681/94, Rn 19, juris; BGH NStZ-RR 2013, 251; im Falle von Auslandstaten iSv. § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB vgl. auch §§ 15, 16 IRG).
  • OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 1 Ws 191/18

    Fortdauer, Untersuchungshaft, Haftbefehl

    Auszug aus OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19
    Die zum Grundsatz der Spezialität ergangene Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 12.06.2018, Gz. 1 Ws 191/18H, BeckRS 2018, 38676) ist vorliegend nicht unmittelbar einschlägig, weil ein Fall des späteren Wegfalls des Verfahrenshindernisses der Spezialität nicht vorliegt.
  • OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 Ws 278/21

    Verfahren über einen Bewährungswiderruf: Fall notwendiger Verteidigung

    Bei der Entscheidung, ob wegen der Schwere des Vollstreckungsfalles ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, hat die Dauer der nach einem Bewährungswiderruf (noch) zu vollstreckenden Strafe außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 03.12.2019 - 2 Ws 352/19, 2 Ws 355/19, juris Rn.13; Beschluss vom 10.09.2019 - 2 Ws 258/19, 2 Ws 273/19, juris Rn.27; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2001 - 2 Ws 85/01, juris Rn.20).
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